Vertragsklausel für eine automatische Aktualisierung des Preises

Wie könnten Sie Ihren Vertrag auf mögliche Veränderungen der wirtschaftlichen Lage vorbereiten?

Der aktuelle Anstieg der Inflation und die allgemeine Verschlechterung des Wirtschaftsklimas haben bei einer Reihe von Verträgen die Frage nach der Angemessenheit des Preises oder der Vergütung aufgeworfen. Dabei kann es sich um langfristige Mietverträge oder um Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen handeln, deren Ausführung lange Zeit dauert (z. B. Bauarbeiten). In solchen Fällen können einige Jahre oder Monate einen ursprünglich rentablen Vertrag in einen ruinösen Vertrag für eine der Parteien verwandeln.

Das Recht verfügt über die Instrumente, um solche Probleme zu lösen oder zumindest abzumildern. Zu diesem Zweck ist es jedoch notwendig, vor Vertragsabschluss einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren, der die entsprechenden rechtlichen Mechanismen zur Verfügung stellen kann.

Ein häufiger Lösungsweg ist die Vereinbarung einer so genannten Preisindexierungsklausel. Bei der Unterzeichnung vereinbaren die Parteien, dass die vertragliche Vergütung in regelmäßigen Abständen anhand eines von ihnen gewählten Koeffizienten angepasst wird. Das Kriterium für die Aktualisierung kann je nach den Besonderheiten des Vertrags und den Interessen der Parteien variieren. Der Preis für die Errichtung eines Gebäudes kann anhand eines Indexes festgelegt werden, der die Entwicklung auf dem betreffenden Markt widerspiegelt, z. B. anhand des Baukostenindexes (CGI) von Eurostat

Ein universelleres und daher wahrscheinlich häufiger verwendetes Kriterium für die Indexierung ist die Inflationsrate. Außerdem sind Inflationsänderungen auch für Laien greifbarer, so dass diese Methode der Preisindexierung verständlicher ist, was natürlich zu einem geringeren Risiko eines späteren Rechtsstreits führt.

Es reicht nicht aus, im Vertrag festzulegen, dass der Preis entsprechend einem Index - sei es die Inflation oder ein anderer - aktualisiert wird. Es ist auch sinnvoll, anzugeben, welche Informationsquelle die Parteien für die Berechnung der Indexierung als relevant ansehen. Auch hier zeigt sich der Vorteil der Inflationsrate als solches Kriterium - die meisten Länder führen offizielle und öffentlich zugängliche Inflationsstatistiken. In Bulgarien veröffentlicht das Nationale Statistische Amt (NSI) regelmäßig solche Daten auf seiner Website.

Neben der Auswahl eines Indexes und der Festlegung der Quelle, aus der die Informationen über den Index bezogen werden, müssen die Parteien auch die Art und Weise der Indexierung selbst festlegen. Es sollte festgelegt werden, wann der Preis aktualisiert wird, entweder einmalig oder in bestimmten Perioden. Am wichtigsten ist vielleicht, dass die Formel, nach der die Vergütung aktualisiert wird, festgelegt wird. So könnte beispielsweise vorgesehen werden, dass der Preis jährlich Ende Oktober aktualisiert wird, wobei er um einen Prozentsatz erhöht wird, der der Inflationsrate für diesen Zeitraum entspricht.

Es versteht sich von selbst, dass bei Einverständnis eine Vereinbarung getroffen werden kann, den Preis nicht nur nach oben zu korrigieren. Wenn sich die Parteien einig sind, kann vorgesehen werden, dass bei einer Deflation die Vergütung mit der "negativen" Inflationsrate indexiert wird, d.h. sie sinkt.

Damit die Preisaktualisierungsklausel einen praktischen Sinn hat, ist es wichtig, ausdrücklich festzulegen, dass die Änderung "automatisch" auf der Grundlage von Änderungen der Höhe des gewählten Kriteriums erfolgt. Dies bedeutet, dass keine weitere Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich ist - denn wenn eine weitere Vereinbarung erforderlich ist, dann bleibt die Aktualisierungsklausel völlig wünschenswert und sinnlos - die Gegenpartei hätte kein Interesse daran, einer Preiserhöhung zuzustimmen, wenn sie sie verhindern könnte.

Wie jeder andere Vertragsbestandteil muss auch die Preisanpassungsklausel sorgfältig formuliert werden, um spätere Rechtsstreitigkeiten und die Möglichkeit von Fehlinterpretationen zu vermeiden. Wenn Sie also der Meinung sind, dass das wirtschaftliche Klima ernsthafte Auswirkungen auf Ihren Vertrag haben könnte, sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt zu kontaktieren, der Ihnen die notwendige Unterstützung bietet.

Dieser Artikel drückt eine persönliche Meinung des Autors aus, die grundsätzliche und hypothetische Positionen verdeutlicht - d.h. die geäußerten Positionen sollten nicht als in jedem Einzelfall anwendbar angesehen werden. Daher stellt der Text keine Rechtsberatung dar und sollte auch nicht als solche verstanden werden. Wenn Sie eine solche Beratung brauchen, können Sie mich unter [email protected] kontaktieren.

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