Sicherung eines zukünftigen Anspruchs

Wie können Sie Ihren Schuldner daran hindern, Vermögenswerte zu verstecken?

Die Praxis zeigt, dass es nicht selten vorkommt, dass ein Gläubiger einen jahrelangen Rechtsstreit gegen einen Schuldner führt. Glücklicherweise entscheidet das Gericht in letzter Instanz, dass der Schuldner den Betrag zahlen muss. Wenn der Gläubiger jedoch ein Vollstreckungsverfahren einleitet, stellt sich heraus, dass der Schuldner - eine Privatperson oder ein Unternehmen - sein Vermögen veräußert hat (oder gar keins hatte), d. h. der Vollstreckungsbeamte hat nichts zu verkaufen, um die unbezahlte Schuld zu begleichen. In diesem Fall ist das Urteil nicht nur nutzlos, weil der Gläubiger nicht befriedigt werden kann, sondern der Gläubiger hat sogar zusätzlichen Schaden in Form von Gerichts- und Anwaltskosten erlitten.

Das Verfahrensrecht verfügt über einen Mechanismus, um ein solches Ergebnis zu verhindern. Es handelt sich um die so genannte "Sicherung eines zukünftigen Anspruchs". Das Gesetz erlaubt einem Gläubiger, noch vor der Anmeldung einer Klage beim Gericht, das Vermögen des Schuldners zu "sperren", damit es zur Befriedigung der Forderung dient, wenn die Klage erfolgreich ist. Es kann eine Pfändung des Bankkontos oder des Kraftfahrzeugs des Schuldners oder eine Beschlagnahme einer Immobilie usw. beantragt werden.

Das wichtigste Merkmal dieser Verfahren besteht darin, dass der Schuldner erst dann von dem Antrag des Gläubigers und der Pfändung oder Beschlagnahme erfährt, wenn diese bereits in sein Vermögen eingeleitet worden sind. Der Schuldner hat also nicht die Zeit und die Möglichkeit, sein Eigentum zu verbergen, indem er beispielsweise sein Geld von der Bank abhebt oder die Immobilie fiktiv an jemand anderen verkauft.

Es handelt sich dabei um einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechtssphäre des Schuldners, der ohne ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorgenommen wird. Das Gesetz stellt daher Anforderungen an den Gläubiger, der von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen will.

Damit der Anspruch gesichert werden kann, muss das Gericht sicher sein, dass es für den Gläubiger ohne die Sicherung schwierig oder sogar unmöglich wäre, die Befriedigung seiner Forderung zu erhalten. Anhaltspunkte dafür können z. B. andere anhängige Verfahren gegen denselben Schuldner, Anzeichen für eine Verschlechterung der finanziellen Lage des Schuldners usw. sein. Dem Antrag auf Sicherheitsleistung müssen überzeugende Belege für die Begründetheit der Forderung beigefügt werden. Das Gesetz sieht vor, dass eine Sicherheit auch dann gewährt werden kann, wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht wird, aber der Gläubiger stellt eine Geldgarantie. In der Praxis verlangen die Gerichte jedoch allzu oft beides: einen überzeugenden urkundlichen Nachweis und die Leistung einer Geldsicherheit.

Das Erfordernis einer Geldgarantie soll einerseits den Missbrauch von skrupellosen Personen verhindern, die das Sicherungsverfahren nur dazu nutzen würden, die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens durch unbegründete Forderungen zu blockieren. Die Notwendigkeit, Mittel für einen solchen Missbrauch zu investieren, würde einige dieser Personen davon abbringen. Andererseits wird die Sicherheit gewährt, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, mit dem die Forderung des Gläubigers als gültig anerkannt wurde. Daher ist es durchaus möglich, dass die Person, deren Bankkonto gesperrt ist, beispielsweise gar keine Schulden hat oder dass diese ordnungsgemäß beglichen worden sind. In diesem Fall muss diese Person für die Zeit, in der ihr Vermögen zu Unrecht gesperrt wurde, entschädigt werden. Die gezahlte Geldgarantie würde nämlich zur Entschädigung für solche Schäden dienen.

Sobald das Gericht die Sicherung der Forderung bewilligt hat und das Vermögen des Schuldners gesperrt ist, wird dem Gläubiger eine Frist gesetzt, innerhalb derer er seine Forderung anmelden muss. Diese Frist beträgt höchstens einen Monat. Wird innerhalb dieser Frist keine Klage erhoben, hebt das Gericht die Sicherstellung von Amts wegen auf.

Wenn eine Klage eingereicht wird und der Gläubiger gewinnt, wird das gesperrte Vermögen (Geld, Immobilien usw.) vom Vollstrecker zur Befriedigung der Forderung verwendet. Darüber hinaus hat der Gläubiger das Recht, vom Gericht die Rückzahlung der zu Beginn des Sicherungsverfahrens geleisteten Garantie zu verlangen. Da seine Forderung begründet war, war auch der Antrag auf Sicherheitsleistung begründet und führte nicht zu einer unzulässigen Einschränkung der Rechte des Schuldners. Die Garantie sei daher nicht erforderlich, um den Schaden auszugleichen.

Es ist zu betonen, dass die Vorbereitung und Durchführung eines erfolgreichen Sicherungs- und eines folgenden Klageverfahrens nur von einem qualifizierten Rechtsanwalt durchgeführt werden kann, der mit den Besonderheiten der Gesetzgebung und der Rechtsprechung vertraut ist. Zögern Sie daher nicht, sich bei Bedarf an mich zu wenden, um Rat und Unterstützung in solchen Angelegenheiten zu erhalten.

Dieser Artikel drückt eine persönliche Meinung des Autors aus, die grundsätzliche und hypothetische Positionen verdeutlicht - d.h. die geäußerten Positionen sollten nicht als in jedem Einzelfall anwendbar angesehen werden. Daher stellt der Text keine Rechtsberatung dar und sollte auch nicht als solche verstanden werden. Wenn Sie eine solche Beratung brauchen, können Sie mich unter [email protected] kontaktieren.

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